Architekten- und Ingenieurrecht

Haftung
Honorarrecht
Planer-ARGE
Versicherung
Vertragsgestaltung
In den letzten Jahren sind die Anforderungen an den Architekten durch die Auftraggeber und nicht zuletzt durch die Rechtsprechung erheblich gestiegen. Als Schlagwörter seien hier nur genannt: Der Architektenvertrag, die Haftung des Architekten, mehrere am Bau Beteiligte, die Vergütung des Architekten, die Verjährung, das Urheberrecht, die Architektenhaftpflichtversicherung und der Haftung im Ausland. Bei sämtlichen sich aus diesen Komplexen ergebenden Fragen und Problemen stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.


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