Immobilien

Bauträgervertrag
Erbbaurechtsvertrag
Gemeinschaftsordnung
Kaufvertrag
Teilungserklärung und
Übertragungen
Der Immobilienkaufvertrag kann der Verkauf oder Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts bedeuten. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für viele Menschen wegen der meist großen finanziellen Belastung ein bedeutendes Geschäft dar. Die Besonderheiten eines Objekts und dessen Finanzierung wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus.

Damit Käufer und Verkäufer bei diesem wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars zwingend vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu erkennen. Er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

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