Familienrecht

Ehevertrag
Scheidungsfolgenvereinbarung
Vorsorgeerklärung
Unterhaltsvereinbarung
Im Bereich des Familienrechts beraten wir Sie gern, wenn es um die Gestaltung und den Abschluss von Eheverträgen geht, die Rechtsfolgen einer Trennung und Scheidung geregelt werden sollen oder eine Adoption beabsichtigt ist.

Im Ehevertrag können Eheleute oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die gleichgeschlechtlichen Partner vom Gesetz abweichende Vereinbarungen treffen für die Dauer ihres Zusammenlebens (Vereinbarungen über den Güterstand), aber auch für den Fall der Scheidung in Bezug auf Unterhalt und Versorgungsausgleich. Der Abschluss solcher Verträge vor der Hochzeit oder noch zu Zeiten eines harmonischen Zusammenlebens in der Ehe wird zwar von vielen Menschen als unromantisch empfunden – dies jedoch nur auf den ersten Blick. Denn zu diesem Zeitpunkt sind die meisten Menschen noch einer vernünftigen und ausgewogenen Vorsorgeregelung zugänglich. Ist eine Scheidung erst in Aussicht, ist es meist schwieriger, ausgewogene Regelungen zu vereinbaren. Ein Ehe- oder Scheidungsfolgenvertrag erspart überdies zusätzliches Leid und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen.

telefonemailmapsgo top