Vergaberecht

Konzeptionierung von
Vergabeverfahren
Beratung bei der Erstellung von
Angeboten
Verfahrensdurchführung
Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren
Die Vergabe von Leistungen durch den öffentlichen Auftraggeber muss oftmals im Rahmen eines stark formalisierten Verfahrens erfolgen. Das Vergaberecht ist dabei die zentrale Schaltstelle im Eingangsstadium öffentlicher Investitionen.

Nicht selten münden Vergabeverfahren in einer Nachprüfung vor der Vergabekammer oder dem Oberlandesgericht. Für öffentliche Auftraggeber ist damit das Risiko verbunden, die Ausschreibung wiederholen zu müssen, was mit erheblichen Verzögerungen für die Realisierung des Projekts verbunden sein kann. Durch nicht vergabekonforme Angebote laufen Bieter Gefahr, vom Verfahren ausgeschlossen zu werden und sich um wirtschaftlich interessante Aufträge zu bringen.

Wir betreuen öffentliche Auftraggeber bei der rechtlichen Konzeptionierung und Durchführung von Beschaffungsvorhaben. Dabei stellen wir sicher, dass die Vorgaben des Vergaberechts eingehalten werden. Bieter beraten und unterstützen wir bei der Erstellung vergabekonformer Teilnahmeanträge und Angebote. Wir prüfen Bekanntmachung und Vergabeunterlagen auf mögliche Vergaberechtsverstöße und unterstützen bei Bieterfragen.

Wir vertreten öffentliche Auftraggeber ebenso wie Bieter in Rechtschutzverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten.


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