Erben und Vererben

Testament
Erbvertrag
Vorweggenommene Erbfolge
Unternehmensnachfolge
Erbauseinandersetzung
Erbschein
Europäisches Nachlasszeugnis
Oftmals ist die gesetzliche Erbfolge nicht gewollt, weil sie zu unerwünschten Effekten führt. So erben z.B. bei kinderlosen Ehepaaren nicht etwa allein der hinterbleibende Ehepartner, sondern auch noch die Eltern des Verstorbenen oder dessen Geschwister. Befinden sich etwa Unternehmen im Nachlass, kann die gesetzliche Erbfolge u.U. eine gezielte Steuerung der Unternehmensnachfolge verhindern. Die gesetzliche Erbfolge kann jedoch nur durch abweichende Verfügungen umgangen werden.

Wir beraten Sie gern über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Erbrecht bietet und sorgen dafür, gewünschte Erbfolgen zu erzielen und Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen auf die nächste Generation zu übertragen.

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