Vorsorge

Betreuungsverfügung
Generalvollmacht
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit und Unfall können zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung Anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere, fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

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