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Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen der Wohnraum- und Gewerberaummiete sowie des Wohnungseigentumsrechts.
Das Recht der Gewerberaummiete ist im Gegensatz zum Wohnraummietrecht wenig reguliert, so dass den Vertragspartnern bei der Verhandlung von Verträgen wesentlich mehr Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht. Die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie ist untrennbar mit der Vereinbarung von langfristigen Mietverträgen, einer Wertsicherung der Miete und interessengerechten Vereinbarungen zu den Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen verbunden. Wir unterstützen bei der Gestaltung und Verhandlung interessengerechter Verträge bei der Vermietung vom Reißbrett sowie der Vermietung von Bestandsimmobilien (Retail, Büro, Gastronomie, Industriegrundstücke, Seniorenwohnanlagen, Wohnen). Wir beraten und vertreten Sie auch im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverhältnissen, in gerichtlichen Auseinandersetzungen und der Geltendmachung von Hausgeldrückständen.
Zu unseren Mandanten zählen neben Vermietern und Mietern auch WEG-Verwalter und Investoren oder Eigentümer, die wir bei der Beratung und Erstellung von Teilungserklärungen oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unterstützen.
Das Recht der Gewerberaummiete ist im Gegensatz zum Wohnraummietrecht wenig reguliert, so dass den Vertragspartnern bei der Verhandlung von Verträgen wesentlich mehr Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht. Die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie ist untrennbar mit der Vereinbarung von langfristigen Mietverträgen, einer Wertsicherung der Miete und interessengerechten Vereinbarungen zu den Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen verbunden. Wir unterstützen bei der Gestaltung und Verhandlung interessengerechter Verträge bei der Vermietung vom Reißbrett sowie der Vermietung von Bestandsimmobilien (Retail, Büro, Gastronomie, Industriegrundstücke, Seniorenwohnanlagen, Wohnen). Wir beraten und vertreten Sie auch im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverhältnissen, in gerichtlichen Auseinandersetzungen und der Geltendmachung von Hausgeldrückständen.
Zu unseren Mandanten zählen neben Vermietern und Mietern auch WEG-Verwalter und Investoren oder Eigentümer, die wir bei der Beratung und Erstellung von Teilungserklärungen oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unterstützen.